Die Kosten für eine präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V wird von Krankenkassen mit bis zu 75 € bezuschusst. Voraussetzung dafür ist, dass der Berater / die Beraterin bei der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifiziert ist.
Hier bin ich mit verschiedenen Konzepten hinterlegt und ein Teil der Kosten wird von den Krankenkassen übernommen, ohne dass ein Kostenvoranschlag eingereicht werden muss.
Die Kosten für eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V kann unter gewissen Voraussetzungen von den Krankenkassen teilweise erstattet werden. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der Krankenkasse. Diese liegt im Regelfall zwischen 30 bis 100 %.
Das Honorar orientiert sich nach den Empfehlungen des Berufverbandes VDOE. Eine Beratungseinheit - 60 Minuten - beträgt 90 €.
Beratungsablauf
Bei gesetzlich versicherten Klienten:
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Sie kontaktieren mich z. B. per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch und wir vereinbaren einen ersten Termin online oder vor Ort. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und reiche diesen dann bei der Krankenkasse ein.
Falls vorhanden besorgen Sie bereits vorab Blut-/Laborwerte von Ihrem Arzt und lassen sich die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
1. Termin: Wir bestimmen Ihren Gesundheits- und Ernährungszustand und legen gemeinsam fest, was Sie in der Ernährungsberatung/-therpie erreichen wollen.
Die Anzahl der Folgeberatungen ist individuell zwischen zwei bis fünf Folgeberatungen.
Bei privat versicherten Klienten:
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen wird unter Berücksichtigung der individuellen Versicherungsbedingungen entschieden. Von einer Kostenübernahme können Sie nicht automatisch ausgehen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner Ihrer Versicherung, falls eine Kostenübernahme für Sie entscheidend ist.
Gerne erstelle ich Ihnen auch hier einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
IMPRESSUM
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Hermannsberg 24
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9235/664/01495
Quelle: e-Recht24.de
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